Für den Master-Studiengang Technische Kybernetik gilt keine Zulassungsbeschränkung. Die Zulassung zum Masterstudiengang Technische Kybernetik setzt jedoch eine fachliche Eignung für den Studiengang voraus, wie z.B. den Abschluss in einem mindestens sechssemestrigen Bachelorstudiengang (oder gleichwertiger Abschluss) in Technischer Kybernetik oder in einem inhaltlich nahe verwandten Studiengang.
Über die fachliche Eignung entscheidet der Zulassungsausschuss. Eine Zulassung kann unter Auflagen, wie z.B. das Erbringen zusätzlicher Prüfungsleistungen bis zum Abschluss des Masters, ausgesprochen werden.
Für Details verweisen wir auf die Zulassungsordnung in der jeweils gültigen Fassung, siehe
Zulassungsordnung vom 06. April 2011.
Ergänzend zum regulären Zulassungsverfahren besteht die Möglichkeit einer bedingten Zulassung für Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Bachelorstudiengang zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses noch nicht abgeschlossen haben. Für eine bedingte Zulassung können sich Studierende bewerben, die in einem Bachelorstudiengang eingeschrieben sind und bis zum Bewerbungsschluss den Erwerb von mindestens 110 Leistungspunkten nachweisen können. Die Zulassung besteht dann unter der Bedingung, dass der Bachelorstudiengang erfolgreich abgeschlossen wird. Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelorstudiengangs kann eine Einschreibung in den Masterstudiengang beantragt werden.
Bewerbungen sind sowohl zum Wintersemester als auch Sommersemester möglich. Der Bewerbungsschluss ist jedes Jahr am 15. Januar bzw. 15. Juli. Weitere generelle Informationen zur Bewerbung finden Sie auf den Seiten des
Studiensekretariats.
Genauere Information zu Zulassungsvoraussetzungen und -formalitäten finden Sie hier in Kürze.
Das vorläufige Modulhandbuch und die vorläufige Prüfungsordnung stehen unter
Ablauf des Studium zum Download zur Verfügung. Bitte beachten: das Modulhandbuch ist zurzeit noch als vorläufige, verkürzte Version verfügbar. Die endgültige Version erfolgt im Laufe diesen Sommers.
Aktuell: Info zum Übergang vom Bachelor- auf den Master-Studiengang:
Wer zum WS 2011/12 in den Master-Studiengang wechseln möchte, braucht neben der Zulassung auch den Nachweis darüber, dass alle Bachelor-Studienleistungen abgelegt wurden (inkl. Note oder zumindest 4,0-Bescheinigung der BSc-Arbeit). Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen kann (voraussichtlich bis spätestens 15.11.2011, aber je früher desto besser!) eine Einschreibung in den MSc-Studiengang erfolgen (das WS zählt dann rückwirkend ab Oktober als MSc-Semester).
Fehlt diese Voraussetzung, kann man, bei Vorhandensein von mind. 132 LP des BSc, bereits im BSc bis zu 24 LP des MSc ablegen; die Online-Anmeldung wird dann für Mastermodule der entsprechenden MSc-Studiengänge freigeschaltet. Die Prüfungsordnungen unseres BSc-Studienganges wird derzeit dahingehend geändert, gültig ab WS 2011/12. Bevor Sie diese Regelung nutzen können, müssen Sie jedoch noch mit Unterschrift beim Prüfungsamt in die neue BSc-Prüfungsordnung wechseln. Für die ab WS 2011/12 neu in den BSc-Studiengang Zugelassenen gilt die Regelung von Anfang an.